Auch für Onlineshop-Betreiber gelten ab Februar 2014 die neuen Umstellungen auf das SEPA-Verfahren. Wir geben Ihnen eine kurze Übersicht, auf was sich Shopbetreiber in Zukunft einstellen müssen um nicht abgemahnt zu werden.
Was SEPA bedeutet und welche Auswirkungen dieses hat, finden Sie in einem unserer Beiträge: http://www.mc-add.de/neues-aktuelles/222-neuerungen-zum-briefbogen-sepa
Wir hatten darüber schon ausführlich informiert.
Was müssen nun speziell Onlineshop-Betreiber beachten?
Die beiden wichtigsten:
1. Lastschriftmandat muss eingeholt werden (bei Abbuchung vom Konto des Bestellers).
2. Umstellung der Bankverbindung auf SEPA-Angaben (bei Bestellung über Rechnungskauf bzw. ohne Lastschriftverfahren).
Was genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse zutrifft, finden Sie ausführlich auf der Website von www.e-recht24.de, wobei dieser Artikel sehr gut informiert: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/7738-sepa-2014-onlines-shops.html
In Zweifelsfragen benötigen Sie an dieser Stelle eine fachkundige Auskunft eines Anwaltes.