Der Briefbogen muß ab 2014 mit den Daten für die SEPA-Überweisung ergänzt werden. Kontonummer und BLZ werden nach und nach gegen IBAN und BIC ersetzt.
SEPA = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, auf Englisch Single Euro Payments Area
Ab 1. Februar 2014 sollen Europaweit einheitliche Kontonummern den Zahlungsverkehr in der EU günstiger und schneller machen.
Dann werden IBAN und BIC auch für Inlandsgeschäfte verpflichtend und lösen Kontonummer (Kto.-Nr.) und Bankleitzahl (BLZ) ab.
Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss man die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN angeben. Die Bankleitzahl wird durch den internationalen Code BIC ersetzt – an die Stelle der Zahlenkombination tritt eine Buchstabenreihe. Auf den elfbuchstabigen Code zur Identifizierung der Bank (Bic) kann bei nationalen Überweisungen schon ab 1. Februar 2014 wieder verzichtet werden.
Für Geldtransfers ins Ausland ist der Bic von Februar 2016 an nicht mehr nötig.
Die Zahlenkombination der IBAN besteht aus einem Ländercode (für Deutschland DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn.
So sollten Unternehmen, die bisher nur Inlandsgeschäfte getätigt haben, bei der Überarbeitung Ihrer Briefbögen in nächster Zeit auf diese Neuerung zu achten.
Übergangsversion: ca. 3 Jahre aktuell.
- alte und neue Bankdaten Angaben integrieren
- also die noch aktuelle Kontonummer und BLZ sowie die künftigen IBAN und BIC
Erst nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Februar 2016 sollten nur noch IBAN und BIC an die Kunden weitergegeben werden.